Patentanwalt für Ulm

Ulm ist eine Universitätsstadt auf der Schwäbischen Alb und liegt in Baden-Württemberg, unweit der Grenze zu Bayern und hat über 125.000 Einwohner. Die Stadt Ulm bildet mit der Schwesterstadt Neu-Ulm im benachbarten Bayern ein über die Landesgrenzen reichendes Doppelzentrum und ist zugleich die größte Stadt im Regierungsbezirk Tübingen sowie in der Region Donau-IllerNeu-Ulm ist Große Kreisstadt und stellt zugleich den Verwaltungssitz des Landkreises Neu-Ulm im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben dar. Die bedeutendsten Flüsse sind die Donau und die Iller, die beide durch Ulm fließen. Die herausragendste Sehenswürdigkeit ist bei Weitem das Ulmer Münster. Dabei handelt es sich um eine im gotischen Stil erbaute Kirche mit dem höchsten Kirchturm der Welt. Das Ulmer Münster wird vom Münsterplatz umgeben, das heute als Veranstaltungs- und Marktfläche, unter anderem für den Ulmer Weihnachtsmarkt dient.

Ulm wurde in der früheren Neuzeit rasch Ansiedlungsfläche für Wirtschafts- und Industrieunternehmen. Um 1830 entstand das Wielandsche Messingwalzwerk. Gustav Ernst Leube gründete 1838 hier die erste Zementfabrik Deutschlands.  Conrad Dietrich Magirus, damals Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Ulm, gilt als Erfinder der fahrbaren Feuerleiter.

Arkadius Dalek: Patentanwalt in Heidenheim
Arkadius Dalek: Patentanwalt für Ulm

Im Jahre 1893 gründete Karl Heinrich Kässbohrer die Wagenfabrik Kässbohrer. Damals waren die wichtigsten Erzeugnisse der Ulmer Industrie Pflüge, Feuerwehrzubehör, Messingwaren, Zement, Tabak und Hüte. Heute gehören zu den wichtigsten Unternehmen in der näheren Umgebung von Ulm der multinationale Rüstungskonzern Hensoldt, der Prüfmaschinenbauer Zwick Roell, der Transport- und Logistikdienstleister C.E. Noerpel sowie der Hersteller von Gartengeräten Gardena.

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Was genau ist ein Geschmacksmuster?

Neben Logos oder Marken lässt sich mittels einer Geschmacksmusters (auch Design genannt) die äußere Gestaltung eines Gegenstands, wie eines Produktes schützen. Voraussetzung hierfür ist, dass das Geschmacksmuster neu ist und Eigenart aufweist. Ein Geschmacksmuster ist neu, wenn es bisher kein identisches, eingetragenes Design gibt. Hingegen weist das Geschmacksmuster Eigenart auf, wenn es sich von den bekannten Designs abhebt. Mittels einer Geschmacksmuster- oder Designanmeldung können aber nicht nur Logos und die äußere Form von Produkten angemeldet werden. Auch Bildschirmabgriffe oder Eingabemasken von Software können so geschützt werden. Mittels einer Sammelanmeldung können sogar Abwandlungen eines Designs wirksam geschützt werden.
Ein eingetragenes Design oder Geschmacksmuster verleiht dem Inhaber das ausschließliche Recht dieses zu benutzen. Somit kann der Inhaber eines solchen einem Dritten verbieten, das Geschmacksmuster oder Design ohne dessen Zustimmung zu benutzen. Dabei ist der Begirff "Benutzung" weit auszulegen. Darunter fällt nämlich auch die Herstellung und das Anbieten des Erzeugnisses, das mit dem Geschmacksmuster oder Design geschützt ist.

Wo können Geschmacksmuter oder Designs angemeldet werden?

Da Geschmacksmuster stets nationale Schutzrechte sind, müssen Sie grundsätzlich in jedem Land sparat angemeldet werden. Benötigt man also Schutz für Deutschland, so kann man ein solches Design beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München anmelden. Möchte man Schutz beispielsweise in den USA haben, so muss man dort ein solches anmelden. Möchte man für Europa ein Geschmacksmuster anmelden, so kann man sich des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters bedienen. Die Anmeldung hierzu ist bei dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante, Spanien zu hinterlegen. Nach dem Haager Abkommen ist sogar eine internationale Hinterlegung eines Designs bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) möglich.

Was ist der Unterschied zwischen einem eingetragenen und einem nicht-eigetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmuter?

Ein nicht-eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster entsteht automatisch dadurch, dass es der Öffentlichkeit durch Veröffentlichung, Ausstellung, Verwendung im geschäftlichen Verkehr oder auf andere Weise offenbart wird. Das gilt nicht, wenn es nur einem Dritten unter Stillschweigen anvertraut wurde. Tatsächlich unterscheiden sich beide Rechte nicht: Der Schutzumfang ist derselbe und so weisen sie eine einheitliche Wirkung für das gesamte Gebiet der Europäischen Union auf. Dennoch ist für beide Voraussetzung, dass sie neu sind und Eigenart besitzen. Beide Gemeinschaftsgeschmacksmuster unterscheiden sich jedoch im rechtlichen Umfang: Das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster gewährt dessen Inhaber lediglich die Benutzung zu gewerblichen Zwecken zu verbieten, wenn die Benutzung das Ergebnis einer reinen Nachahmung ist. Eine solche liegt jedoch nicht vor, sobald das Geschmacksmuster als eigener Entwurf von jemand anderem geschaffen wurde und derjenige nachweisen kann, dass ihm das andere Geschmacksmuster unbekannt war.

Arkadius Dalek: Ihr Patentanwalt für Ulm und Neu-Ulm

Sie sind in Ulm oder Neu-Ulm und möchten ein Patent oder Gebrauchsmuster, eine Marke oder ein Design (Geschmacksmuster) anmelden? Da ich mit meiner Patentanwaltskanzlei in Heidenheim in der unmittelbaren Nähe von Ulm und Neu-Ulm bin, bin genau der richtige Ansprechpartner für Sie: Ob nun persönlich bei Ihnen vor Ort, perTelefon oder per Videokonferenz, gerne bin ich für Sie da! Sie sind Existenzgründer, Start-Up oder Mittelständler und wollen entwickeln neue, innovative Produkte oder digitale Geschäftsmodelle? Sie möchten Ihre Reputation verbessern und zum Branchenprimus aufsteigen? Dann sind Sie bei mir an der richtigen Stelle! Vereinbaren Sie jetzt ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch.

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Arkadius Dalek
Patentanwalt. European Patent Attorney. European Trade Mark Attorney.

Patente. Designs. Marken.
Arkadius Dalek · Patentanwalt · European Patent Attorney
Hans-Holbein-Str. 41
89520 Heidenheim
Deutschland

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