Patentanwalt für Mittelfranken

Mittelfranken ist ein Bezirk wie auch ein Regierungsbezirk Bayerns, zu dem die fünf kreisfreien Städte Nürnberg, Fürth, Erlangen, Ansbach und Schwabach sowie die sieben Landkreise Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Nürnberger Land, Roth und Weißenburg-Gunzenhausen gehören. Mittelfranken liegt im Nordwesten Bayerns und grenzt im Westen an Baden-Württemberg. Mittelfranken hat insgesamt rund 1,8 Millionen Einwohner. Durch Mittelfranken fließen die Altmühl, die Fränkische Rezat, die Rednitz, Regnitz und Pegnitz. Das Fränkische Seenland, ein Gebiet mit künstlich angelegten Seen, ist ein beliebtes Naherholungsgebiete für den Ballungsraum der Metropolregion Nürnberg.

Im Westen ist Mittelfranken, also mit den Städten Ansbach, Gunzenhausen und Weißenburg eher ländlich geprägt. Hingegen konzentriert sich die Industrie auf den Osten Mittelfrankens, dort auf die Wirtschaftsregion Nürnberg mit den Städten Fürth, Erlangen und Schwabach. Zu deren Kernkompetenzen zählen: Verkehr und Logistik, Information und Kommunikation, Medizin und Gesundheit, Energie und Umwelt, Neue Materialien, Automation und Produktionstechnik sowie innovative Dienstleistungen

Arkadius Dalek: Patentanwalt in Heidenheim
Arkadius Dalek: Patentanwalt für Mittelfranken

Die Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg und die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm - kurz TH Nürnberg - ziehen durch Forschung und Entwicklung nicht nur Partner, wie Existenzgründer, Start-Ups und kleine und mittelere Unternehmen, sondern auch entsprechende Fachkräfte an, die Innovationen erst möglich machen.

Wie kann man innovative Dienstleistungen schützen?


Es gibt eine Reihe von Schutzrechten, die sehr gut geeignet sind innovative Dienstleistungen zu schützen. Da die verfügbaren technische und ästhetischen Schutzrechte, wie Patente, Gebrauchsmuster und Designs besonders bei innovativen Dienstleistungen, wie Geschäftsmodellen, nicht das Mittel der Wahl sind, verbleibt oft der Schutz des Namens über die Marke. Bei einer Marke wird Schutz für bestimmte Waren und Dienstleistungen gewährt. Eine Marke benötigt also immer ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Die Marke ist dabei vergleichsweise einfach und kostengünstig anmeldbar und wird in der Regel, soweit alle Voraussetzungen erfüllt sind, auch bewilligt und eingetragen. Zu beachten ist dabei, dass das Geschäftsmodell an sich durch die Markeneintragung nicht geschützt wird. Der Vorteil einer Markeneintragung ist aber ein indirekter: Ein Wettbewerber, der Produktzubehör oder ergänzende Dienstleistungen zu dem Geschäftsmodell anbieten will, kann dies prinzipiell nicht so einfach tun, ohne eine Markenverletzung zu begehen. Hier spielt der Markenschutz also all seine Trümpfe aus.

Warum sollte man eine Markenrecherche durchführen?

Eine Markenrecherche ist aus zweierlei Gründen sinnvoll: Zum Einen sollen ältere Marken gefunden werden, die durch die neue, noch ungeschützte Marke verletzt werden könnten. Man spricht hier von Kollisionen. Liegt eine solche vor, so ist das Risiko eines Rechtsstreits meist vergleichsweise hoch. Zum Anderen kann man so feststellen, ob eventuell gleichlautende Marken für andere Waren und Dienstleistungen bereits verwendet werden, was zu Verwechslungen bei den Kunden führen kann. Grundsätzlich können identische Marken, die jedoch unterschiedliche Waren und Dienstleistungen beanspruchen, koexistieren. Es ist aber auch immer die Frage, ob die Kunden die Marke des älteren Inhabers vielleicht doch aufgrund eines schlechteren Markenimages in Zusammenhang mit der Neuanmeldung bringen können. Hier sollte man genau hinschauen. Stellen Sie sich vor, Sie übernehmen ein Restaurant unter gleichem Namen wie der Voreigner. Dabei wird Ihnen bekannt, dass das es früher Schlagzeilen hinsichtlich schlechter Hygiene gemacht hat. Würden Sie als Kunde weiterhin "dasselbe" Restaurant aufsuchen? 

Kann man eine Markenrecherche auch selber machen?

Ja, denn grundsätzlich ist ein Anmelder selbst für eine Markenrecherche verantwortlich. Denn das die Marke eintragende Amt, wie das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und sein EU-weites Pendant EUIPO suchen nach der Markenanmeldung nicht nach gleich- oder ähnlichlautenden Marken. Einen ersten Überblick, ob es entsprechende Marke bereits gibt, können Sie selbst beim DPMA durchführen. Achten Sie dabei auf die infrage kommenden Waren und Dienstleistungen. Im Zweifel fragen Sie jedoch einen Patentanwalt. Er wird Sie hier genauer beraten können und im Einzelfall das Risiko einer ungewollten Markenverletzung abwägen.

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Kann man eine Marke auch selbst online anmelden?

Ja, selbstverständlich! Jeder kann eine eigene Marke selbst anmelden, sogar online. Grundsätzlich können reine Wort- und reine Bildmarken sowie Kombinationen hiervon, dann als Wort-Bild-Marke bezeichnet, angemeldet werden. Es gibt jedoch einige Voraussetzungen, denen man nachkommen muss. Die kennt der Patentanwalt aus seiner Praxis sehr gut. Daher lohnt es sich einen solchen hinzu zu ziehen, denn wer selbst eine Marke anmeldet, riskiert, dass die Eintragunng abgelehnt wird. In einem solchen Fall ist die Anmeldegebühr auch verloren, da sie nicht vom Amt zurückerstattet wird.

Als Patentanwalt kenne ich die Feinheiten des Markenrechts und weiß, wie die Prüfer am Amt eine Markenanmeldung bewerten. Im Zuge meines kostenlosen und unverbindlichen Erstgesprächs berate ich Sie als Unternehmer hinsichtlich der nächsten Schritte und möglicher Erfolgsaussichten. Wenn Sie mich daraufhin mit einer solchen Markenanmeldung beauftragen, helfe ich bei der Markenrecherche und gebe eine erste Einschätzung über die Erfolgswahrscheinlichkeit der Markenanmeldung ab. Denn eine Marke wird nach der Anmeldung erst zur Marke, sobald sie auch im Markenregister eingetragen ist.
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Was kostet die Anmeldung einer Marke?

Eine Marke kann in Deutschland beim DPMA auch online, also auf elektronischem Wege angemeldet werden. Aktuell betragen die Kosten für die Amtsgebühr 290 Euro (Stand: Februar 2021). Dabei sind bis zu drei Klassen des Waren- und Dienstleistungeverzeichnisses inklusive. Falls Sie die Anmeldung von einem Patentanwalt durchführen lassen, kommt hierzu noch dessen Honorar hinzu.

Wenn Sie mich mit einer Markenanmeldung beauftragen, prüfe ich als Patentanwalt, ob die geplante Markenanameldung gegen absolute und relative Schutzhindernisse verstößt, also ob es bereits entgegenstehende Marken eines Dritten gibt. Dazu führe ich in der Regel eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche in Markendatenbanken durch. 
Auch stelle ich sicher, dass Ihre geplante Markenanmeldung nicht mit Untehmensnamen von bereits in der Region eingetragenen Unternehmen kollidiert. Zudem entwerfe ich ein entsprechendes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis für Ihre Marke, übernehme die Vertretung vor dem DPMA, reiche die Marke für Sie auf elektronischem Wege  ein und kümmere mich um die Gebührenzahlung.

Arkadius Dalek: Ihr Patentanwalt für Mittelfranken

Zu Mittelfranken habe ich eine besondere Verbindung: Ich habe in Erlangen an der Friedrich-Alexander-Universität Maschinenbau studiert. Gerne halte ich mich in meiner Freizeit der Region auf und besuche dort gute Freunde. Darüber hinaus schätze ich die Mentalität der Franken: Sie erinnern mich an Schwaben. Es ist oft harte Arbeit nötig, um zu Ihnen durchzudringen, aber wenn man erst einmal ihr Herz erobert hat, beleiben Sie Freunde fürs Leben. So sehe ich auch meine Mandanten in der Region Mittelfranken. Sie kommen aus Nürnberg, Fürth, Erlangen, Ansbach, Schwabach sowie den Landkreisen Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Roth oder Weißenburg-Gunzenhausen und möchten ein Patent, Gebrauchsmuster, Design oder eine Marke anmelden?Von Heidenheim, wo ich meine Patentanwaltskanzlei betreibe, bin ich schnell bei ihnen vor Ort. Falls ich Sie als Existenzgründer, Start-Up oder kleines und mittleres Unternehmen (KMU) neben Marken auch zu Patenten, Gebrauchsmustern oder Designs direkt bei Ihnen in Mittelfranken beraten darf, kontaktieren Sie mich persönlich, per Telefon oder per Videokonferenz. Und vereinbaren Sie heute noch ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch mit mir!


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Arkadius Dalek
Patentanwalt. European Patent Attorney. European Trade Mark Attorney.

Patente. Designs. Marken.
Arkadius Dalek · Patentanwalt · European Patent Attorney
Hans-Holbein-Str. 41
89520 Heidenheim
Deutschland

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