"Deine App, dein Alptraum? 🚨"

Gehört dir deine App wirklich? Die 5 größten Irrtümer bei No-Code-Entwicklung 🚨

"Du denkst, du hast eine eigene App gebaut – und darfst sie jetzt einfach nutzen oder verkaufen? Falsch gedacht!"

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum dir deine App nicht automatisch gehört
  2. Was passiert, wenn mehrere Leute an der App arbeiten?
  3. Vorsicht bei Lizenzbedingungen von Baukasten-Tools
  4. Fiktives Beispiel: Startup "FreshFoodies" in der App-Falle
  5. Wie du deine App und deine Idee schützt – einfach erklärt
  6. Fazit für Schnellleser

Wichtige Fragen, die dieser Beitrag beantwortet:

  • Gehört mir meine selbst entwickelte App wirklich?
  • Was muss ich bei No-Code-Tools wie Bubble, Glide, Adalo oder Appgyver beachten?
  • Wie kann ich mich absichern, wenn ich mit Freelancern oder Mitarbeitern entwickle?
  • Welche Rechte sollte ich mir sichern, um später meine App zu verkaufen?

1. Warum dir deine App nicht automatisch gehört

No-Code- oder Low-Code-Plattformen wie Bubble, Glide oder Adalo wirken wie ein kreativer Spielplatz: Du ziehst Buttons und Elemente per Drag-and-Drop zusammen, brauchst keine Zeile Code und am Ende läuft sogar alles. Klingt genial – ist es auch. Aber es gibt einen Haken: Du nutzt ein Baukastensystem, das dir nicht gehört.

Viele Plattformen behalten sich durch ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) umfassende Rechte an der Softwarearchitektur, den verwendeten Modulen oder gar am Quellcode vor. Das bedeutet im Klartext: Selbst wenn du die Anwendung gebaut hast, nutzt du sie unter einer Lizenz, deren Bedingungen du akzeptiert hast – oft ohne sie zu lesen.

2. Was passiert, wenn mehrere Leute an der App arbeiten?

Du hast vielleicht mit einem Freelancer aus Upwork oder mit deinem besten Kumpel zusammen an der App gearbeitet. Aber wer besitzt jetzt was? Ohne Vertrag ist das wie bei einer WG-Küche ohne Putzplan: Chaos vorprogrammiert.

Wenn keine klare Vereinbarung über die Rechte und Verantwortlichkeiten existiert, kann es später zu rechtlichen Streitigkeiten kommen – besonders wenn deine App erfolgreich wird und Geld abwirft.

Fiktives Beispiel:
Das Startup "MoveMe" (fiktiv) entwickelt mit einem Freelancer eine Fitness-App. Der Freelancer ist über eine No-Code-Plattform eingebunden, aber es gibt keine schriftliche Vereinbarung. Jahre später verkauft MoveMe die App für mehrere hunderttausend Euro – woraufhin der Freelancer seinen Anteil einklagt. Es beginnt ein kostspieliger Rechtsstreit, bei dem sich herausstellt: Die Rechte an der App sind nicht eindeutig geklärt.

So weit darf es bei dir nicht kommen.

3. Vorsicht bei Lizenzbedingungen von Baukasten-Tools

Plattformen wie Bubble, Glide & Co. stellen dir die Technik bereit – aber du zahlst dafür mit bestimmten Rechten. In vielen Fällen darfst du deine App gar nicht ohne Weiteres kommerziell nutzen oder verkaufen, wenn du z.B. den kostenlosen Plan genutzt hast. Einige Plattformen behalten sich sogar das Recht vor, jederzeit Änderungen am System vorzunehmen oder deinen Zugriff zu sperren.

Ein Blick in die Nutzungsbedingungen von Bubble zeigt zum Beispiel: "Bubble retains all rights, title, and interest in and to the Service..." usw. Das solltest du nicht unterschätzen.

Ein besonders prominenter Fall war GoodBarber gegen mehrere App-Builder, wo Nutzer nach AGB-Änderungen plötzlich keine Updates mehr machen durften – oder Funktionen kostenpflichtig wurden, die vorher im kostenlosen Plan enthalten waren.

4. Fiktives Beispiel: Startup "FreshFoodies" in der App-Falle 🍎

Fiktives Beispiel: Das Startup "FreshFoodies" (fiktiv) will eine App entwickeln, über die Kund:innen lokale Bio-Lieferungen bestellen können. Sie nutzen Glide – kostenlos und unkompliziert. Nach dem erfolgreichen Launch will das Team in die Skalierung und Investoren ins Boot holen. Dabei kommt raus: Die App nutzt Glide-Features, die urheberrechtlich geschützt sind.

Zudem hat ein Mitgründer, der abgesprungen ist, rechtlich gar nicht auf seine Anteile an der App verzichtet. Die Folge: Der geplante Deal platzt.

Fazit: Wenn du die technischen Möglichkeiten von No-Code nutzt, solltest du auch rechtlich kontrollieren, wo dir Fallstricke lauern.

5. Wie du deine App und deine Idee schützt – einfach erklärt

Damit du als App-Builder nicht irgendwann von deinem eigenen Baby ausgesperrt wirst, brauchst du ein paar einfache, aber wirkungsvolle Schritte:

  1. Arbeite mit klaren Verträgen, wenn du mit Mitgründern, Freelancern oder Angestellten entwickelst. Hier können dir Musterverträge oder ein Erstgespräch mit einem Profi helfen.
  2. Sichere dir Markenrechte für App-Namen, Logos oder dein User-Interface – auch das kannst du z.B. beim deutschen Patent- und Markenamt machen lassen.
  3. Lies und verstehe die Lizenzbedingungen der No-Code-Plattform, bevor du dich auf eine einlässt.
  4. Sobald deine App ernsthaft in Richtung Monetarisierung geht, solltest du prüfen, ob ein Wechsel zu einer Open-Source-Technologie oder Eigenentwicklung sinnvoll ist.

Übrigens: Du möchtest wissen, wie du deinen App-Namen oder dein Icon ganz einfach schützen kannst? Oder wie du dich davor schützt, dass dein Mitgründer mit dem Code abhaut? Genau dazu biete ich ein kostenloses Erstgespräch per Video-Call an. Hier kannst du deinen 30-Minuten-Termin buchen.

6. Fazit für Schnellleser 🧠

Dein App-Baukasten ist kein Selbstläufer. Egal ob Bubble, Glide oder Adalo – die Rechte an deiner Applikation hängen stark davon ab, was in den AGBs steht und wie deine Zusammenarbeit geregelt ist.

Merke dir:

  1. Du nutzt nur einen Dienst – du bist nicht automatisch Eigentümer der Software.
  2. Bei Co-Foundern oder Freelancern: Ohne Verträge heißt am Ende keiner wem was gehört.
  3. Die Plattformen können ihre Bedingungen ändern – mit Folgen.
  4. Rechte, wie Marken oder Designschutz, kannst du proaktiv sichern.
  5. Ein 30-minütiger Videocall kann dir helfen, spätere Katastrophen zu vermeiden.

Du willst deine App verkaufen, skalieren oder einfach rechtlich sicher machen?
Dann buche dir jetzt dein erstes kostenloses Erstgespräch und lass uns gemeinsam auf deine Situation schauen – ganz ohne Verstaubtheit, aber mit Plan.

Patente. Designs. Marken.
Arkadius Dalek · Patentanwalt · European Patent Attorney
Alois-Seibold-Str. 8
89520 Heidenheim
Deutschland

Patentanwalt in Heidenheim
Patentanwalt für Aalen (Ostalbkreis) 
Patentanwalt für Ulm
Patentanwalt für Schwäbisch Gmünd
Patentanwalt für Schwaben
Patentanwalt für Mittelfranken

Mein Fokus

Digitale Patente. Marken. Designs | Patente auf Software und KI | Marken auf NFTs, virtuelle Dienstleistungen und Metaverse