🚪 Markenschock im „Hotelzimmer“: Warum du vor und nach der Markenanmeldung aufpassen musst
Stell dir vor, deine Marke ist wie ein Hotelzimmer. Du buchst es, zahlst an der Rezeption, bekommst den Schlüssel... und denkst: Jetzt gehört das Ding dir.
Doch du gehst hoch, steckst den Schlüssel rein – und BÄM: Da liegt schon jemand im Bett! 😱
Peinlich? Unangenehm? Vielleicht teuer? Ganz genau.
Und genau so kann’s dir mit deiner Marke gehen, wenn du sie anmeldest – ohne vorher zu prüfen, ob schon jemand anders drin liegt… äh, ich meine: sie angemeldet hat.
Inhaltsverzeichnis
- Was macht das Markenamt eigentlich?
- Warum du selbst recherchieren musst
- Identitätsrecherche – der erste Schlüsselcheck
- Ähnlichkeitsrecherche – der professionelle Check-In
- Und wenn ich drin bin? Bin ich dann sicher?
- Markenüberwachung – dein Marken-Security
- Fazit – Für alle, die’s eilig haben
- Jetzt Termin buchen – 30 Minuten kostenlos per Videocall
In diesem Beitrag erfährst du:
Wie du deine Marke richtig anmeldest, was das Markenamt überhaupt prüft – und was eben nicht. Warum Abmahnungen auch nach der Anmeldung drohen und wie du dich davor schützt. Außerdem: Wie du sicherstellst, dass niemand heimlich bei dir „einzieht“.
1. Was macht das Markenamt eigentlich?
Kurz und knapp: Das Markenamt (z. B. das DPMA – also das Deutsche Patent- und Markenamt) macht bei deiner Anmeldung nur einen Check: Sind die Unterlagen korrekt ausgefüllt, sind die Gebühren gezahlt, ist die Marke eintragbar (z. B. nicht zu allgemein)?
Aber – und jetzt kommt’s: Sie prüfen NICHT, ob jemand vor dir die gleiche oder eine ähnliche Marke angemeldet hat!
Das heißt konkret: Du bekommst zwar deinen „Zimmerschlüssel“, aber keiner sagt dir, ob das Zimmer schon besetzt ist.
2. Warum du selbst recherchieren musst
Du möchtest wissen, wie du dich davor schützen kannst, mit deinem Markennamen eine Abmahnung zu kassieren? Dann hier gleich der Reality-Check:
Wenn du vor der Anmeldung nicht recherchierst, ob jemand anderes schon unter deiner Wunschmarke unterwegs ist – gute Nacht. Denn dann riskierst du:
- Abmahnungen mit saftigen Anwaltskosten
- Unterlassungserklärungen
- und im schlimmsten Fall: deine Marke wird wieder gelöscht
Fiktives Beispiel Start-up „FastFit“:
Das Kölner Fitness-Startup FastFit gründet sich 2022. Gründerin Lara lässt sofort „FastFit“ als Wortmarke eintragen – ohne vorherige Markenrecherche.
Drei Monate später meldet sich eine große Fitnessstudio-Kette „FitFast24“, die bereits 2019 eine ähnliche Marke eingetragen hat. Ergebnis:
Eine Abmahnung, Unterlassung, Schadenersatz – und Lara muss ihre Marke aufgeben. Die Website, das Logo, alle Flyer – alles für die Tonne.
Und sowas passiert nicht selten: siehe z. B. der Fall „Black Friday“-Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzung (Quelle Heise).
3. Identitätsrecherche – der erste Schlüsselcheck
Bevor du überhaupt ans Anmelden denkst, brauchst du eine sogenannte Identitätsrecherche. Klingt fancy, ist aber simpel:
Du schaust nach, ob dein Name genau so schon als Marke eingetragen wurde.
Das kannst du z. B. direkt auf der Website des DPMA selbst machen:
DPMA-Markenrecherche
Wie im Hotel: Du rufst vorher kurz an und fragst, ob Zimmer 403 noch frei ist. Wenn da schon wer schläft – Finger weg.
4. Ähnlichkeitsrecherche – der professionelle Check-In
Die nächste Stufe: die Ähnlichkeitsrecherche. Denn nur zu schauen, ob der Name exakt so schon existiert, ist zu kurz gedacht.
Du möchtest wissen, wie ähnlich eine Marke sein darf, ohne dass Ärger droht? Hier die Faustregel:
Wenn Marken sich klanglich, schriftbildlich oder inhaltlich zu sehr ähneln, besteht Verwechslungsgefahr – und damit das Risiko einer Abmahnung.
Fiktives Beispiel Start-up „BeautyKönig“:
Das Berliner Kosmetiklabel möchte „BeautyKönig“ anmelden. Eine Ähnlichkeitsprüfung zeigt: „BeautyKing“ wurde bereits als Marke geschützt – internationale Schreibung, identische Produkte.
Ohne professionelle Recherche hätte es hier ordentlichen Ärger gegeben – mit markenrechtlichem Scherbenhaufen.
Gute Markenkanzleien (wie zum Beispiel diese 👀) bieten exakt diese Recherchen an – mit Tools, die öffentlich gar nicht zugänglich sind. Damit du nicht in eine verbale Stolperfalle tapst.
5. Und wenn ich drin bin? Bin ich dann sicher?
Du hast alles richtig gemacht, Marke eingetragen, schöne Urkunde bekommen – alles safe? Leider nicht.
Das Markenamt prüft auch bei künftigen Anmeldungen nicht, ob es deine Marke schon gibt.
Das heißt: Morgen könnte jemand eine sehr ähnliche Marke eintragen – und keiner würde dich informieren. Und plötzlich liegt da jemand in deinem Hotelbett, weil’s keiner verhindert hat.
6. Markenüberwachung – dein Marken-Security
Was du brauchst, ist quasi dein eigener Marken-Türsteher. Einer, der checkt, ob neue Marken auftauchen, die dir gefährlich werden könnten.
Diese Markenüberwachung macht genau das: Sie analysiert alle neuen Anmeldungen in relevanten Klassen und Ländern und prüft, ob deine Marke in Gefahr ist.
Wenn sie was finden – kriegst du Bescheid. Dann kannst du rechtzeitig reagieren:
- Widerspruch einlegen
- Klage prüfen
- Langfristig deine Markenrechte verteidigen
Praxisbeispiel dafür? Schau dir z. B. den Streit um „Fack Ju Göhte“ als Marke an (Quelle Spiegel). Ohne Früherkennung – keine Chance auf Verteidigung.
7. Fazit – Für alle, die’s eilig haben
🚨 Deine Marke ist wie ein Hotelzimmer – willst du nicht, dass jemand Fremdes drinschläft, musst du selbst die Tür abschließen – und abschließen heißt:
- Vorher prüfen:
- Identitätsrecherche – gibt es den Namen schon?
- Ähnlichkeitsrecherche – gibt es Marken, die ähnlich sind?
- Nachher aufpassen:
- Markenüberwachung – wer kommt neu auf den Markt und könnte dir gefährlich werden?
Denn weder das DPMA noch das Universum sorgt dafür, dass deine Marke wirklich sicher ist. Das musst du schon selbst übernehmen – oder dir jemanden suchen, der es für dich macht.
8. Jetzt Termin buchen – 30 Minuten kostenlos per Videocall
Wenn du denkst, du brauchst sowas wie deinen eigenen Marken-Security – dann lass uns sprechen. In meinem kostenlosen 30-minütigen Videocall analysieren wir gemeinsam dein Marken-Vorhaben.