Vorsicht bei Patent-Werbung: So schützt du dein Startup vor teuren Abmahnungen!
Patente zeigen, wie innovativ dein Produkt ist – und genau das willst du deinen Kunden auch sagen. Doch eine zu großspurige Patent-Werbung kann deinem Unternehmen schneller zum Verhängnis werden, als du „Erfindung“ sagen kannst. Damit deine Werbung nicht zur rechtlichen Stolperfalle wird, gibt’s hier den Goldstandard für rechtssichere Formulierungen und echte Praxis-Tipps!
Inhaltsverzeichnis
- Warum du mit Patenten überhaupt werben solltest
- Die größten Fehler bei der Werbung mit Patentschutz
- Was du über „Internationale Patente“ wirklich wissen musst
- So formulierst du deine Patent-Angaben rechtssicher
- Praxisbeispiel: Wie ein Startup sich versehentlich abmahnbar gemacht hat
- Fazit für Schnellleser
Wichtige Fragestellungen, die wir in diesem Beitrag behandeln:
- Was meint „patent pending“ wirklich – und was versteht der deutsche Kunde?
- Wann darf ich mit einem Patent überhaupt werben?
- Wie vermeide ich kostspielige Fehler, die mir Wettbewerber auf die Füße legen könnten?
1. Warum du mit Patenten überhaupt werben solltest
Ein Patent ist nicht nur ein Schutzschild gegen Nachahmer. Es ist auch ein Beweisstück für Innovationsgeist. Für dein Start-up oder kleines Unternehmen kann das Vertrauen schaffen – gerade bei Erstkunden oder Investoren.
Ein cleverer Patent-Hinweis auf deiner Produktseite oder Verpackung kann bewirken:
- mehr Vertrauen in die technische Qualität deiner Produkte
- ein höherer wahrgenommener Wert
- Abschreckung potenzieller Nachahmer
Aber: Dieser Vertrauensvorschuss darf niemals überstrapaziert werden. Wer zu dick aufträgt oder ungenau formuliert, riskiert Abmahnungen durch Wettbewerber.
2. Die größten Fehler bei der Werbung mit Patentschutz
Die deutsche Rechtsprechung ist hier klar: Wer mit Schutzrechten wirbt, muss „die Hosen runterlassen“, also genau sagen können, worauf sich der Schutz bezieht.
Typische Fehler:
- Erwähnung eines Patents, das noch gar nicht erteilt ist – z. B. „Patentiert“, obwohl erst ein Antrag läuft.
- Verwendung von Begriffen wie „international patentiert“, obwohl kein Schutz in Deutschland besteht.
- Allgemeine Aussagen wie „gesetzlich geschützt“, was auf Designs, Marken oder Patente deuten kann.
All diese Aussagen können von Mitbewerbern als irreführende Werbung gemäß §5 UWG abgemahnt werden – mit empfindlichen finanziellen Folgen.
3. Was du über „Internationale Patente“ wirklich wissen musst
Die Formulierung „Weltpatent“ klingt beeindruckend – gibt es aber nicht. Ein Patent ist immer ein nationales oder regionales Schutzrecht.
Was geht – und was nicht:
- Zulässig: „US-Patent“ oder „EP-Patent (Frankreich, Italien, Belgien)“
- Unzulässig: „international patentiert“, wenn kein deutscher Schutz besteht
- Grenzwertig: „Weltpatent“ nur dann akzeptabel, wenn Patente in allen wichtigen Wirtschaftsmärkten bestehen
Ein ungenauer Begriff kann hier schnell zu einer Abmahnung durch Mitbewerber führen – oder durch Vereine, die sich um lautereren Wettbewerb kümmern.
4. So formulierst du deine Patent-Angaben rechtssicher
Hier ein praktisches Cheat Sheet für zulässige Formulierungen – abhängig vom Status deines Patents:
- Patent nur in Deutschland: „Deutsches Patent“, „patentiert“, „DBP“
- Patent angemeldet, aber noch nicht offengelegt: Keine Werbung zulässig!
- Patent angemeldet und offengelegt: „Patent angemeldet, Offenlegung erfolgt“
- Patent nur im Ausland: „US-Patent“, „ausländische Patente“
- EP-Patent existiert, aber nicht in Deutschland: „Europa-Patent (gültig in: Italien, Polen...)“
Vermeide unbedingt englischsprachige Begriffe wie „patent pending“, da sie häufig falsch verstanden werden. In Deutschland versteht kaum jemand, dass „pending“ nur „angemeldet, aber nicht erteilt“ bedeutet. Verwende besser „Patent angemeldet“. Punkt.
5. Praxisbeispiel: Wie ein Startup sich versehentlich abmahnbar gemacht hat
Das fiktive Berliner Startup „WaterDropper GmbH“ brachte ein innovatives Filtersystem für Wasserflaschen auf den Markt. Stolz schrieb das Team auf die Homepage „Patentiert weltweit“. Ein Wettbewerber bemerkte aber, dass das Patent nur in den USA registriert war. Ergebnis: teure Abmahnung über 4.500 €, Unterlassungserklärung, Website offline für zwei Tage.
Wie man’s hätte besser machen können:
Angemessen wäre die Formulierung gewesen: „Geschützt durch US-Patent Nr. XYZ“. Oder: „Patentiert in den USA, Anmeldung in Europa läuft“ – das wäre klar und fair gewesen.
6. Fazit für Schnellleser
Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
- Mit Patenten darfst du werben – solange sie erteilt und gültig sind.
- Gib immer an, in welchem Land das Patent besteht.
- Vermeide Floskeln wie „gesetzlich geschützt“ – das bringt nur Ärger.
- Schreib keine englischen Kürzel wie „pat. pending“, wenn du deutsche Kunden ansprichst.
- Wenn du unsicher bist: Hol dir rechtliche Unterstützung, bevor du online gehst.
Ein falsch platzierter Patent-Hinweis kann teure Konsequenzen haben. Aber mit der richtigen Wortwahl wird dein Schutzrecht nicht nur sicher, sondern auch zum Marketing-Booster.
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