Patent drauf – Aber wie sag ich’s meinem Kunden?
So wirbst Du clever mit Patentschutz, ohne in die Abmahnfalle zu tappen
Inhaltsverzeichnis
- Warum Patentschutz ein Marketing-Goldgriff ist
- Die häufigsten Fehler bei Patentwerbung
- Rechtssichere Formulierungen, die passen
- Von anderen lernen: Beispiele aus der Praxis
- Tipps für Deine Patent-Kommunikation
- Fazit für Lesefaule: Was Du mitnehmen solltest
Wichtige Fragen, die wir hier klären:
- Was darf ich sagen, wenn mein Produkt ein angemeldetes Patent hat?
- Wie vermeide ich teure Abmahnungen wegen falscher Patentwerbung?
- Wie kann ich Patente clever fürs Marketing nutzen – ganz legal?
1. Warum Patentschutz ein Marketing-Goldgriff ist
Stell Dir ein ganz normales Küchenmesser vor. Und jetzt stell Dir das gleiche Messer vor, aber mit dem Zusatz: „Patentiertes Sicherheitssystem“. Boom! Sofort denken viele: sicherer, hochwertiger, technisch besser. Genau darum geht’s beim Werben mit Patentschutz: Es ist wie ein Ritterschlag für Dein Produkt.
Patente sagen: „Hier steckt echte Erfindung drin.“ Und das beeindruckt nicht nur Kunden, sondern auch Investoren und Kooperationspartner. Gleichzeitig sendest Du an Deine Konkurrenz ein klares Signal: „Finger weg, das gehört uns!“
2. Die häufigsten Fehler bei Patentwerbung
Viele Startups und Mittelständler meinen es gut – und machen’s falsch. Drei typische Stolpersteine beim Patent-Marketing:
- „Patent angemeldet“ vor der Veröffentlichung: Noch nicht öffentlich = keine Werbung erlaubt. Du darfst erst werben, wenn die Anmeldung veröffentlicht (offengelegt) ist.
- „Weltpatent“ – klingt gut, ist aber oft Quatsch: So ein Patent gibt’s gar nicht. Meistens sind es mehrere nationale oder europäische Schutzrechte. Sag lieber konkret, in welchen Ländern Dein Patent besteht.
- „Patentiert“ – aber nur das Verfahren: Du hast ein Verfahren patentiert, aber wirbst für ein Produkt? Geht nur, wenn das Produkt direkt aus dem Verfahren stammt.
Verstöße gegen diese Regeln können richtig teuer werden – durch Abmahnungen, Schadensersatzforderungen oder negative Presse. Mehr dazu auch hier: Wettbewerbszentrale zu Patentwerbung.
3. Rechtssichere Formulierungen, die passen
Damit Du nicht ins offene Messer läufst, kommen hier bewährte und rechtssichere Formulierungen, die Du nach der aktuellen Rechtsprechung verwenden darfst:
⮕ Wenn Dein Patent schon erteilt und veröffentlicht ist (Deutschland):
Deutsches Patent
Patentiert
patentamtlich geschützt
⮕ Wenn das Patent in Deutschland und international besteht:
International patentiert
(nur wenn Schutz auch in DE besteht!)Europa-Patent
(wenn in Deutschland validiert)
⮕ Wenn nur ausländischer Patentschutz besteht:
US-Patent Nr. XYZ
Ausländisches Patent
⮕ Wenn nur eine Anmeldung offengelegt ist:
Patent angemeldet
Patentanmeldung offengelegt
Tipp: Vermeide englische Floskeln wie „patent pending“ – sie können falsch verstanden werden. Besser auf Deutsch und klar benennen, was der Stand ist.
4. Von anderen lernen: Beispiele aus der Praxis
Beispiel (fiktiv): Startup „GreenHeat GmbH“ aus Freiburg entwickelte eine neuartige Wärmepumpe und schrieb auf seine Landingpage: „Weltpatentiertes System für nachhaltige Heizlösungen.“ Ein Mitbewerber mahnte sofort ab: Die Firma hatte nur in Deutschland und Österreich eine Anmeldung laufen. Ergebnis: Abmahnung über 2.500 € plus Unterlassungserklärung. Heute schreibt „GreenHeat“ stattdessen: „Patent angemeldet in Deutschland und Österreich – Veröffentlichung am 14.03.“ Problem gelöst, Wirkung fast gleich!
Beispiel (fiktiv): Startup „FlowLens UG“ aus Berlin entwickelte eine neue Kameralinse und schrieb auf Produktverpackungen: „Patentiert – DBP XY12345“. Das Patent bezog sich aber nur auf das Montageverfahren, nicht auf die Linse selbst. Wettbewerbszentrale beanstandete das – eine Klage konnte nur durch Anpassung und Rückruf verhindert werden.
5. Tipps für Deine Patent-Kommunikation
- Sei ehrlich, konkret und transparent. Nichts ist peinlicher als zurückrudern zu müssen.
- Wenn Du Dir unsicher bist: besser konkreter formulieren. „Patentierte Technik zur Geräuschminderung – DE 1234567“. Das zieht und schützt.
- Lass Deine Werbebotschaften einmal vom Profi checken – bevor Du in Produktion gehst.
🔎 Übrigens: Häufige Suchanfragen zu diesem Thema sind:
- „Wie darf ich mit meinem Patent werben?“
- „Patent angemeldet – Was darf ich dazu sagen?“
- „Patentierte Technik rechtssicher bewerben“
Wir haben diesen Blogbeitrag genau auf diese Fragen zugeschnitten – damit Du im Internet besser gefunden wirst und bei Kunden punktest.
6. Fazit für Lesefaule: Was Du mitnehmen solltest
- Werbung mit Patentschutz wirkt – aber auch rechtliche Stolperfallen lauern.
- Unwahre oder unklare Aussagen können teuer werden.
- Sichere Dich durch konkrete Formulierungen ab: Patentnummer, Land, Status.
- Vermeide Allgemein-Floskeln wie „gesetzlich geschützt“ oder „Weltpatent“.
- Sprich lieber einmal kurz mit einem Patentanwalt.
Dein nächster Schritt: Lass uns in einem kostenlosen 30-Minuten-Videocall Deine Situation anschauen. Du bekommst direkt verwertbare Tipps für Deine Werbung mit Schutzrechten – Versprochen!