Patent-Power für Dein Marketing!

Patent drauf – Aber wie sag ich’s meinem Kunden?

So wirbst Du clever mit Patentschutz, ohne in die Abmahnfalle zu tappen

Inhaltsverzeichnis

  1. Warum Patentschutz ein Marketing-Goldgriff ist
  2. Die häufigsten Fehler bei Patentwerbung
  3. Rechtssichere Formulierungen, die passen
  4. Von anderen lernen: Beispiele aus der Praxis
  5. Tipps für Deine Patent-Kommunikation
  6. Fazit für Lesefaule: Was Du mitnehmen solltest

Wichtige Fragen, die wir hier klären:

  • Was darf ich sagen, wenn mein Produkt ein angemeldetes Patent hat?
  • Wie vermeide ich teure Abmahnungen wegen falscher Patentwerbung?
  • Wie kann ich Patente clever fürs Marketing nutzen – ganz legal?

1. Warum Patentschutz ein Marketing-Goldgriff ist

Stell Dir ein ganz normales Küchenmesser vor. Und jetzt stell Dir das gleiche Messer vor, aber mit dem Zusatz: „Patentiertes Sicherheitssystem“. Boom! Sofort denken viele: sicherer, hochwertiger, technisch besser. Genau darum geht’s beim Werben mit Patentschutz: Es ist wie ein Ritterschlag für Dein Produkt.

Patente sagen: „Hier steckt echte Erfindung drin.“ Und das beeindruckt nicht nur Kunden, sondern auch Investoren und Kooperationspartner. Gleichzeitig sendest Du an Deine Konkurrenz ein klares Signal: „Finger weg, das gehört uns!“

2. Die häufigsten Fehler bei Patentwerbung

Viele Startups und Mittelständler meinen es gut – und machen’s falsch. Drei typische Stolpersteine beim Patent-Marketing:

  1. „Patent angemeldet“ vor der Veröffentlichung: Noch nicht öffentlich = keine Werbung erlaubt. Du darfst erst werben, wenn die Anmeldung veröffentlicht (offengelegt) ist.
  2. „Weltpatent“ – klingt gut, ist aber oft Quatsch: So ein Patent gibt’s gar nicht. Meistens sind es mehrere nationale oder europäische Schutzrechte. Sag lieber konkret, in welchen Ländern Dein Patent besteht.
  3. „Patentiert“ – aber nur das Verfahren: Du hast ein Verfahren patentiert, aber wirbst für ein Produkt? Geht nur, wenn das Produkt direkt aus dem Verfahren stammt.

Verstöße gegen diese Regeln können richtig teuer werden – durch Abmahnungen, Schadensersatzforderungen oder negative Presse. Mehr dazu auch hier: Wettbewerbszentrale zu Patentwerbung.

3. Rechtssichere Formulierungen, die passen

Damit Du nicht ins offene Messer läufst, kommen hier bewährte und rechtssichere Formulierungen, die Du nach der aktuellen Rechtsprechung verwenden darfst:

⮕ Wenn Dein Patent schon erteilt und veröffentlicht ist (Deutschland):

  • Deutsches Patent
  • Patentiert
  • patentamtlich geschützt

⮕ Wenn das Patent in Deutschland und international besteht:

  • International patentiert (nur wenn Schutz auch in DE besteht!)
  • Europa-Patent (wenn in Deutschland validiert)

⮕ Wenn nur ausländischer Patentschutz besteht:

  • US-Patent Nr. XYZ
  • Ausländisches Patent

⮕ Wenn nur eine Anmeldung offengelegt ist:

  • Patent angemeldet
  • Patentanmeldung offengelegt

Tipp: Vermeide englische Floskeln wie „patent pending“ – sie können falsch verstanden werden. Besser auf Deutsch und klar benennen, was der Stand ist.

4. Von anderen lernen: Beispiele aus der Praxis

Beispiel (fiktiv): Startup „GreenHeat GmbH“ aus Freiburg entwickelte eine neuartige Wärmepumpe und schrieb auf seine Landingpage: „Weltpatentiertes System für nachhaltige Heizlösungen.“ Ein Mitbewerber mahnte sofort ab: Die Firma hatte nur in Deutschland und Österreich eine Anmeldung laufen. Ergebnis: Abmahnung über 2.500 € plus Unterlassungserklärung. Heute schreibt „GreenHeat“ stattdessen: „Patent angemeldet in Deutschland und Österreich – Veröffentlichung am 14.03.“ Problem gelöst, Wirkung fast gleich!

Beispiel (fiktiv): Startup „FlowLens UG“ aus Berlin entwickelte eine neue Kameralinse und schrieb auf Produktverpackungen: „Patentiert – DBP XY12345“. Das Patent bezog sich aber nur auf das Montageverfahren, nicht auf die Linse selbst. Wettbewerbszentrale beanstandete das – eine Klage konnte nur durch Anpassung und Rückruf verhindert werden.

5. Tipps für Deine Patent-Kommunikation

  1. Sei ehrlich, konkret und transparent. Nichts ist peinlicher als zurückrudern zu müssen.
  2. Wenn Du Dir unsicher bist: besser konkreter formulieren. „Patentierte Technik zur Geräuschminderung – DE 1234567“. Das zieht und schützt.
  3. Lass Deine Werbebotschaften einmal vom Profi checken – bevor Du in Produktion gehst.

🔎 Übrigens: Häufige Suchanfragen zu diesem Thema sind:

  • „Wie darf ich mit meinem Patent werben?“
  • „Patent angemeldet – Was darf ich dazu sagen?“
  • „Patentierte Technik rechtssicher bewerben“

Wir haben diesen Blogbeitrag genau auf diese Fragen zugeschnitten – damit Du im Internet besser gefunden wirst und bei Kunden punktest.

6. Fazit für Lesefaule: Was Du mitnehmen solltest

  • Werbung mit Patentschutz wirkt – aber auch rechtliche Stolperfallen lauern.
  • Unwahre oder unklare Aussagen können teuer werden.
  • Sichere Dich durch konkrete Formulierungen ab: Patentnummer, Land, Status.
  • Vermeide Allgemein-Floskeln wie „gesetzlich geschützt“ oder „Weltpatent“.
  • Sprich lieber einmal kurz mit einem Patentanwalt.

Dein nächster Schritt: Lass uns in einem kostenlosen 30-Minuten-Videocall Deine Situation anschauen. Du bekommst direkt verwertbare Tipps für Deine Werbung mit Schutzrechten – Versprochen!

📅 Jetzt Termin für kostenfreies Erstgespräch buchen

Patente. Designs. Marken.
Arkadius Dalek · Patentanwalt · European Patent Attorney
Alois-Seibold-Str. 8
89520 Heidenheim
Deutschland

Patentanwalt in Heidenheim
Patentanwalt für Aalen (Ostalbkreis) 
Patentanwalt für Ulm
Patentanwalt für Schwäbisch Gmünd
Patentanwalt für Schwaben
Patentanwalt für Mittelfranken

Mein Fokus

Digitale Patente. Marken. Designs | Patente auf Software und KI | Marken auf NFTs, virtuelle Dienstleistungen und Metaverse