"Markenamt abgelehnt? So rette deine Marke!"

Abgelehnt vom Markenamt? So rettest du deine Marke trotzdem.

Dein Wunschname ist abgelehnt worden? Kein Grund zur Panik. Lies hier, wie du verstehst, woran es lag – und noch wichtiger: wie du deine Marke doch noch schützt.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was steckt hinter der Ablehnung?
  2. Beispiel aus der Praxis: „WildCuts“
  3. Und jetzt? So antwortest du dem Markenamt
  4. Dein Joker: Die Wort-Bild-Marke
  5. Fazit für Schnellleser

Du fragst dich: Warum lehnt das Markenamt deinen scheinbar einzigartigen Namen ab? Wie genau kannst du auf diese Entscheidung reagieren? Und was bedeutet „Unterscheidungskraft“ überhaupt in Klartext? Genau das erfährst du in den nächsten Minuten.

1. Was steckt hinter der Ablehnung?

Es ist wie beim Clubbesuch – du hast das beste Outfit an, fühlst dich bereit – und der Türsteher sagt: „Sorry, heute nicht.“ Genauso fühlt sich die Ablehnung deiner Markenanmeldung an. Aber bevor du wütend wirst, lass uns mal schauen, was das Markenamt wirklich stört.

In 90 % der Fälle liegt’s an zwei Gründen:

  1. Deine Marke ist beschreibend: Das Amt findet, dein Name beschreibt zu direkt, was du machst. Zum Beispiel: „OnlineYoga“ für einen Web-Yogakurs. Klingt praktisch – ist aber zu nah an der Sache.
  2. Dein Name hat keine Unterscheidungskraft: Er klingt zu generisch, zu austauschbar. Sowas wie „CoolStyle“ für Fashion oder „FitSnack“ für Proteinriegel. Nett, aber eben nix, was hängen bleibt.

Mehr Insights zu abgelehnten Marken gibt es auch beim Deutschen Marken- und Patentamt.

2. Beispiel aus der Praxis: „WildCuts“

Fiktives Beispiel: Ein junges Startup plant eine kreative Friseurkette unter dem Namen „WildCuts“. Zielgruppe: stylische Menschen zwischen 20 und 35. Der Name soll Urbanität, Rebellion und Freigeist ausdrücken. Sie melden beim Markenamt an – und bekommen eine Ablehnung. Begründung: zu beschreibend.

Auf den ersten Blick frustrierend. Auf den zweiten? Eine Chance zur Klärung. Denn „Beschreibend“ ist (wie oft im Leben) Auslegungssache:

  1. „Wild“ ist kein klarer Fachbegriff. Bedeutet vieles: ungezähmt, unkonventionell – aber sicher nicht automatisch „besonderer Haarschnitt“.
  2. „Cuts“ kann vieles heißen. Schnitt, Bruch, Wandel – aber auch Musik-Mix, Kunstform, Statement. Kombiniert als „WildCuts“ ergibt sich keine feste Beschreibung – sondern ein Markenbild im Kopf.
  3. In der Branche nicht gebräuchlich. Es gibt „HairLounge“, „ColorBar“, aber kein Friseur nennt seinen Service „WildCuts“ – damit hebt sich der Name ab. Siehe auch ähnliche Beispiele hier.
  4. Emotionaler Wiedererkennungswert. Marken, die Bilder erzeugen, die neugierig machen, punkten mit Unterscheidungskraft. Genau das zählt beim Schutz.

3. Und jetzt? So antwortest du dem Markenamt

Jetzt nicht verkriechen. Jetzt wird argumentiert. Deine Geheimwaffe heißt: Stellungnahme. Klingt förmlich – ist aber dein Tool, um dem Amt zu zeigen: „Hey, da steckt mehr dahinter!“

Hier deine To-dos:

  1. Beschreib, warum dein Name kein Produkt erklärt. Sondern ein Lebensgefühl, ein Konzept.
  2. Hebe die Einzigartigkeit hervor. Zwei sonst unübliche Begriffe kreativ kombiniert? Punkt für dich.
  3. Zeig Kreativität in der Anwendung. Verpackungen, Website, Logo, Insta-Profil – alles, was zeigt: Diese Marke ist mehr als ein Begriff.
  4. Optional: Warenverzeichnis anpassen. Je spezifischer du formulierst, wofür du die Marke brauchst, desto klarer grenzt du dich ab.

Ein Must-Read für deine Argumentationsstrategie: Juraform über Probleme bei Markenanmeldungen.

4. Dein Joker: Die Wort-Bild-Marke

Wenn das Wort allein nicht überzeugt, kommt jetzt dein optisches Ass. Viele wissen nicht: Du kannst deinen Namen auch geschützt kriegen – als Teil eines Logos.

So funktioniert’s:

  1. Erstell ein markantes Logo – keine Schere, keine Haare. Sondern ein visuelles Konzept mit Symbolkraft.
  2. Wähle eine prägnante Schriftart – eckig, wild, grob gebürstet? Du entscheidest. Wichtig: Wiedererkennung!
  3. Kombiniere beides zur Wort-Bild-Marke. Diese wird als Ganzes bewertet – und das Bild kann deiner Marke den nötigen Kick zur Schutzfähigkeit geben.

Du willst wissen, wie du ein starkes Logo gestaltest, das zugleich markenfähig ist? Dann schau dir diese Sammlung genialer Logos an.

5. Fazit für Schnellleser

Hier die wichtigsten Learnings auf einen Blick:

  1. Ablehnungen beim Markenamt sind kein Todesurteil – sondern oft einfach eine Einladung zur Optimierung.
  2. Dein Markenname sollte Fantasie anregen, nicht klar beschreiben.
  3. Mit einer klugen Begründung in der Stellungnahme kannst du das Blatt noch wenden.
  4. Wort-Bild-Marke = Plan B mit Power. Nutze Design als Chance.

Bonus-Tipp: Du möchtest wissen, wie du deinen Shopify-, Amazon- oder Insta-Namen als Markenzeichen schützen kannst? Dann ist genau jetzt der Moment, dein Branding auf Rechtsniveau zu heben!

🌟 Dein nächster Schritt

Hol dir ein kostenloses 30-Minuten-Erstgespräch per Videocall. Wir analysieren deine Marke und ich sage dir ganz ehrlich, wie du weiterkommst – oder was du besser machen kannst.

→ Jetzt Termin hier buchen

Patente. Designs. Marken.
Arkadius Dalek · Patentanwalt · European Patent Attorney
Alois-Seibold-Str. 8
89520 Heidenheim
Deutschland

Patentanwalt in Heidenheim
Patentanwalt für Aalen (Ostalbkreis) 
Patentanwalt für Ulm
Patentanwalt für Schwäbisch Gmünd
Patentanwalt für Schwaben
Patentanwalt für Mittelfranken

Mein Fokus

Digitale Patente. Marken. Designs | Patente auf Software und KI | Marken auf NFTs, virtuelle Dienstleistungen und Metaverse