Wie man den KMU-Fonds für Patente, Marken und Designs als Unternehmen selbst beantragt

Bürokratische Hürden waren gestern! Der EU-KMU-Fonds stellt einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss für die Anmeldegebühren bei nationalen Ämtern für Patente, Designs und Marken bereit. 

Diese Förderung ist für jede Art von Unternehmen zugänglich, sei es ein Einzelunternehmer, eine Partnerschaft wie eine GbR oder eine juristische Person wie ein Startup oder ein KMU in Form einer GmbH. Und von der Förderung zur Anmeldung vergehen in etwa zwei Wochen!

1. Benötigte Unterlagen

Im Wesentlichen sind für die Antragstellung zunächst zwei Nachweise erforderlich: 

- Ein Steuerbescheid mit Steuernummer oder Ust-Id
- Ein Kontoauszug des Kontos, auf das die Förderung überwiesen wird 

Dabei kann es sich um ein Privat- oder Geschäftskonto handeln Beide Dokumente müssen als PDF-Dateien eingereicht werden, die eine maximale Größe von 2 MB haben dürfen. Bei dem Kontoauszug kann alles geschwärzt sein, bis auf Name des Inhabers, Name der Bank sowiedi eigene IBAN und BIC.

2. Online-Antrag für die Förderung

Die Antragstellung kann bequem online durchgeführt werden. Dazu muss sich das Unternehmen zunächst auf der Webseite des EUIPO registrieren. Nach der Registrierung kann man sich im Portal mit der zugewiesenen E-Mail-Adresse und dem Passwort anmelden:


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Nach der Anmeldung im Portal kann im linken Menü der Abschnitt "Antrag für den EU-KMU-Fonds" ausgewählt werden. Dort können die Steuernummer und das entsprechende Steuerdokument hochgeladen werden. Im unteren Teil des Formulars wird die Kontonummer eingegeben, und der Kontoauszug wird hochgeladen. Abschließend kann der Antrag über die Schaltfläche "Vorschau" eingereicht werden, nachdem alle Verpflichtungen bestätigt wurden. 


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3. Genehmigung des Förderbetrags 

Die Genehmigung des Förderantrags dauert in der Regel etwa zwei Wochen. Die Bewilligung wird per E-Mail an die im Portal angegebene E-Mail-Adresse gesendet. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Bewilligung vor dem nächsten Schritt abgewartet wird.

4. Einreichung von Patenten, Marken oder Designs beim Amt

Nach Erhalt der Bewilligung des Förderantrags können Patente, Marken oder Designs beim zuständigen nationalen Amt, wie dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), eingereicht werden. Auch europäische Patente, Marken oder Designs beim EUIPO oder EPA sind förderfähig. 

5. Einlösen des Gutscheins und Auszahlung des Förderbetrags

Sobald das Patent, die Marke oder das Design beim zuständigen Amt eingereicht wurde und die Amtsgebühr entweder überwiesen oder per SEPA-Lastschriftmandat vom Konto abgebucht wurde, kann der Förderbetrag zur Auszahlung angefordert werden. Dies erfolgt erneut online im Portal. Dazu klicken Sie sich im Portal nach der Anmeldung erneut im linken Menü zu den entsprechenden Abschnitten, z. B. "Marken & Geschmacksmuster" oder "Patente", und wählen dann die Option "Erstattungsformular". Sie werden durch die einzelnen Schritte geführt. Dazu muss eine einzige PDF-Datei hochgeladen werden, die den amtlichen Anmeldenachweis hat (z.B. Empfangsbestätigung) sowie den Zahlungsnachweis (Kontoauszug mit der Abbuchung und Verwendungszweck des Amtes). Durch Absenden des Formulars am Ende kann nun der Betrag zur Auszahlung angeweisen werden. 
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Fertig! Der Betrag wird in Kürze auf das angegebene Konto überwiesen.

Gerne übernehme ich die Antragsstellung für Euch. Einfach anrufen, WhatsApp schreiben oder Online-Termin vereinbaren.

Patente. Designs. Marken.
Arkadius Dalek · Patentanwalt · European Patent Attorney
Hans-Holbein-Str. 41
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