Patent oder Gebrauchsmuster anmelden
Grundlegendes
Das Patent ist ein Schutzrecht, welches eine technische Erfindung schützt. Es ist ein zeitlich begrenztes rechtliches Monopol: Seine Laufzeit kann bis zu 20 Jahren betragen. In dieser Zeit können Sie anderen verbieten, Ihre Erfindung gewerblich zu nutzen. Sie können also jedem verbieten, Ihre patentierte Erfindung herzustellen, zu verkaufen oder einzuführen. Damit das Patent aufrecht erhalten werden kann, müssen Sie jährlich eine entsprechende Gebühr zahlen. Über Ihr Patent, soweit es in Kraft ist, können Sie frei verfügen,es also verkaufen oder die Nutzung der Erfindung lizenzieren. Ist das Patent nicht mehr in Kraft oder ist der Patentschutz nach 20 Jahren abgelaufen, so wird die Erfindung zum Allgemeingut und kann von jedermann frei benutzt werden.
Patentieren lassen sich technische Produkte sowie Herstellverfahren. Die Voraussetzungen dafür, dass Ihr Patent erteilt wird ist, dass die Erfindung ein Problem auf eine neue, nicht naheliegende und technische Weise löst.
Das Gebrauchsmuster hat eine Laufzeit von höchstens 10 Jahren. Auch für das Gebrauchsmuster muss eine Aufrechterhaltungsgebühr gezahlt werden. Es sind im Wesentlichen die gleichen Anforderungen an das Gebrauchsmuster zu stellen, wie an das Patent: Es muss neu sein, auf einem erfinderischen Schritt beruhen und gewerblich anwendbar sein. Eine Ausnahme gibt es dennoch: Herstellverfahren können mit einem Gebrauchsmuster nicht geschützt werden.
Anmeldung
Patent und Gebrauchsmuster werden beim entsprechenden Patentamt angemeldet. Für ein deutsches Patent oder Gebrauchsmuster ist es das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), für ein europäisches Patent das Europäische Patentamt (EPA) zuständig. Das Gebrauchsmuster gibt es nicht in jedem Land, sodass auch kein einheitliches EU-Gebrauchsmuster beim EPA angemeldet werden kann.
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Arkadius Dalek
Patentanwalt. European Patent Attorney. European Trade Mark Attorney.