Marke anmelden
Grundlegendes
Mit einer Marke bringen Kunden Unternehmen und deren Produkte in Verbindung. Sie ist nichts anderes als ist ein geschütztes und im Register eingetragenes Kennzeichen, mittels welchem ein Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen von solchen anderer Unternehmen unterscheidet. Als Marke können prinzipiell alle grafisch darstellbaren Zeichen Marken fungieren. Das können reine Wörter, Buchstabenkombinationen, Zahlenkombinationen, bildliche Darstellungen oder Slogans sein. Auch Kombinationen dieser Elemente, dreidimensionale Formen wie auch aus akustische Marken sind grundsätzlich schutzfähig. Marken sind daher stets an die beanspruchten Waren und Dienstleistungen gebunden.
Weitere Beispiele für Marken

Bei der Markenanmeldung gilt: Derjenige bekommt das Recht aus sie, wer sie zuerst angemeldet hat. Damit Ihnen niemand zuvorkommt, ist es wichtig, die verwendete Bezeichnung als Marke anzumelden. Ansonsten kann Ihnen ein Dritter, der diese auch nachträglich angemeldet hat unter Umständen die Benutzung zu gewerblichen Zwecken zu verbieten. Der Markenschutz verleiht dem Inhaber also das Recht, seine Marke zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen zu gebrauchen: Er kann Dritten verbieten, ein identisches oder ähnliches Zeichen für gleiche oder gleichartige Waren oder Dienstleistungen zu verwenden.. Selbstverständlich können Sie über dieses Recht verfügen und es zum Gegenstand von Lizenzen machen oder es verkaufen.
Auch für eine Marke müssen Aufrechterhaltungsgebühren gezahlt werden. Diese müssen bei einer deutschen oder europäischen Marke spätestens nach zehn Jahren nach dem Anmeldetag der Marke fällig. Durch rechtzeitige Zahlung der Aufrechterhaltungsgebühren können Marken endlos in Kraft bleiben.
Anmeldung
Marken werden beim entsprechenden Patentamt angemeldet. Für eine deutsche Marke ist es das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), für eine europäische Marke das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) und für eine internationale Hinterlegung die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) zuständig. Für die Anmeldung ist die Angabe eines sogenannten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses nötig. Diese Marke gilt dann stets nur für die darin bezeichneten Angaben. Eine spätere Ergänzung ist ohne eine Neuanmeldung nicht mehr möglich. Daher ist es sinnvoll, sich von vornherein einer Markenanmeldung Gedanken über mögliche Produkte und Dienstleistungen zu machen. Das entsprechende Amt prüft die Anmeldung auf sogenannte absolute Schutzhindernisse: Einfache Zeichen, Abkürzungen, Sachangaben oder Wappen können nicht als Marke geschützt werden. Auch darf die Marke nicht beschreibend oder täuschend sein, nicht gegen die guten Sitten verstossen. Ebenfalls können freihaltebedürftige Angaben nicht mittels Marken geschützt werden. Entspricht die Markenanmeldung allen Vorschriften, so wird die Marke in das Register eingetragen und veröffentlicht. Übrigens gilt in Deutschland, dass eine geschützte Marke nicht zwingend mit dem "R" beschriftet sein muss.Nach der Eintragung und Veröffentlichung der Marke fängt die sogenannte Widerspruchsfrist an zu laufen. In dieser Zeit haben Markeninhaber ältere, ähnlicher oder gleichlautender Marken die Möglichkeit, der Eintragung zu widersprechen. Ist der Widerspruch erfolgreich, so fällt die neu eingetragene Marke, die Anmeldegebühr wird nicht zurückgezahlt.
Sie möchten eine deutsche, europäische oder gar eine internationale Marke (IR-Marke) eintragen? Gerne bin ich Ihnen dabei behilflich. Nutzen Sie das kostenlose und unverbindliche Erstgespräch mit mir!

Arkadius Dalek
Patentanwalt. European Patent Attorney. European Trade Mark Attorney.