Design anmelden
Grundlegendes
Kreativität und Ästhetik schlagen sich oft in einer neuen Gestaltung nieder. Und sie können von immensem Wert für Unternehmen sein. Solche Formschöpfungen lassen sich mit Designs, auch Geschmacksmustern genannt, schützen. Das können Schnitte oder Stoffmuster, Formen wie Möbel, Vasen oder Armbanduhren sein. Der Entwurf eines wirklich ansprechenden Designs zu ist meist kosten- und zeitintensiv. Aus diesem Grunde sollren Unternehmen dieses schützen und Nachahmer davon fernhalten. Ein Designinhaber kann Dritten bis zu 25 Jahren nach Anmeldung verbieten, Ihr Design gewerblich zu nutzen. Auch das Design kann wie jedes andere Schutzrecht gehandelt werden. Sie können es beispielsweise verkaufen oder lizenzieren.

Ein Design kann geschützt werden, wenn es neu ist und Eigenart aufweist. Eigenart bedeutet, dass es sich im Gesamteindruck genügend von bereits bestehenden Designs unterscheidet. Jedoch prüft das Amt, z.B. das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) eine entsprechende Designanmeldung oder das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) das europäische Gemeinschaftsgeschmacksmuster nicht auf das Vorliegen dieser zwei Voraussetzungen. Daher sollten Sie vor einer Anmeldung herausfinden, ob Ihr Design zumindest neu ist. Eventuell bestehen bereits identisches oder ähnliche Designs. Hier kann auch ich Ihnen helfen.
Anmeldung
Die Anmeldung eines Designs ist vergleichsweise einfach. Sie benötigen eine vergleichsweise guten Abbildung des Designs. Dazu genügen normalerweise Zeichnungen oder Fotos. Für einen guten Schutz empflieht es sich professionell erstellte Zeichnungen mit mehreren Ansichten des zu schützenden Gegenstandes erstellen zu lassen. Auch können Sie mit nur einer einzigen Eintragung, einer sogenannten Sammelanmeldung, auch mehrere Designs gleichzeitig anmelden. So können Sie vergleichsweise kostengünstig unterschiedliche Abwandlungen eines Designs schützen lassen und die Gefahr von Nachahmungen verringern.Sie möchten ein deutsches oder europäisches Design eintragen lassen? Klar helfe ich Ihnen dabei! Nutzen Sie das kostenlose und unverbindliche Erstgespräch mit mir!

Arkadius Dalek
Patentanwalt. European Patent Attorney. European Trade Mark Attorney.